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Aus wichtigen Gründen wird bei der Anmeldung unterschieden zwischen Anmeldung einer
Firma und Anmeldung eines Mitarbeiters.
Wer eine Firma oder Niederlassung anmelden will, muß im Handelsregister als
zeichnungsberechtigt genannt sein. Der Leiter einer Firma oder Niederlassung bekommt
bestimmte Administratorenrechte und kann z.B. das Profil der Firma festlegen.
Einem Mitarbeiter hingegen werden Optionen zur Verfügung gestellt, die sich von
denen einer Firma unterscheiden. Ein Firmeninhaber kann sich deshalb auch
gleichzeitig als "Mitarbeiter" anmelden, wenn er aktiv an Projektarbeit beim Kunden
beteiligt ist.
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